Artikel 9 Einheit der Familie wahren

Du darfst und sollst bei deinen Eltern aufwachsen. Trennen sich deine Eltern oder du sollst von deinen Eltern getrennt leben, darfst du mitreden, was die beste Lösung für dich ist. Du kannst trotzdem beide Elternteile regelmäßig sehen, außer es besteht die Gefahr, dass dir das schadet.

Artikel 9 der Konvention

  1. Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. Eine solche Entscheidung kann im Einzelfall notwendig werden, wie etwa wenn das Kind durch die Eltern misshandelt oder vernachlässigt wird oder wenn bei getrennt lebenden Eltern eine Entscheidung über den Aufenthaltsort des Kindes zu treffen ist.
  2. In Verfahren nach Absatz 1 ist aller Beteiligten Gelegenheit zu geben, am Verfahren teilzunehmen und ihre Meinung zu äußern.
  3. Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.
  4. Ist die Trennung Folge einer von einem Vertragsstaat eingeleiteten Maßnahme, wie etwa einer Freiheitsentziehung, Freiheitsstrafe, Landesverweisung oder Abschiebung oder des Todes eines oder beider Elternteile oder des Kindes (auch eines Todes, der aus irgendeinem Grund eintritt, während der Betreffende sich in staatlichem Gewahrsam befindet), so erteilt der Vertragsstaat auf Antrag den Eltern, dem Kind oder gegebenenfalls einem anderen Familienangehörigen die wesentlichen Auskünfte über den Verbleib des oder der abwesenden Familienangehörigen, sofern dies nicht dem Wohl des Kindes abträglich wäre. Die Vertragsstaaten stellen ferner sicher, dass allein die Stellung eines solchen Antrags keine nachteiligen Folgen für den oder die Betroffenen hat.

Was bedeutet das?

Kinder sollen bei den Eltern leben können

Ein Kind soll natürlicherweise bei seinen Eltern aufwachsen. Gegen seinen Willen darf ein Kind nicht von seiner Familie getrennt werden, außer das Kind wird beispielsweise durch die Eltern schwer vernachlässigt oder hat unter Misshandlungen zu leiden.

Bevor eine solche Trennungsentscheidung getroffen wird, muss dem Kind eine Möglichkeit zur Mitsprache gegeben werden. Die Meinung des Kindes ist ernst zu nehmen und soll so weit wie möglich berücksichtigt werden.

Gerade aber im Fall einer Trennung der Eltern haben Kinder jedenfalls weiterhin das Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern.

Wenn ein Kind aufgrund einer staatlichen Maßnahme von den Eltern bzw. einem Elternteil getrennt wurde (z. B. weil jemand ins Gefängnis gehen oder das Land verlassen musste), muss das Kind informiert werden, wo dieser Elternteil zu finden ist.