Die VN-Kinderrechtskonvention bringt Kinderrechte auf den Punkt

Über die wichtigsten Kinderrechte, Begriffe und Prinzipien der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN), die Verankerung der Kinderrechte in der österreichischen Verfassung und zum Fortschritt der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Österreich

Die Kinderrechtskonvention ist ein von der internationalen Staatengemeinschaft – den Vereinten Nationen (VN) – beschlossener Völkerrechtsvertrag, mit dem die Rechte von Kindern stärker beachtet und die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen auf der ganzen Welt verbessert werden sollen.

Alle Staaten, die die Kinderrechtskonvention angenommen haben – und das sind 196 Länder weltweit – bekennen sich zu diesen Rechten und müssen ihnen auch im Alltag der Kinder zur Geltung verhelfen. Ein eigens eingerichteter Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes (Kinderrechteausschuss) prüft in regelmäßigen Zeitabständen, ob das jeweilige Land auch tatsächlich genügend für die Beachtung der Kinderrechte tut. Bei dieser Staatenprüfung werden auch die Erfahrungen von Kinder- und Jugendorganisationen aus dem Land berücksichtigt.

Kinder und Jugendliche: Das sind alle Menschen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Kinderrechteausschuss: Von einem aus 18 Expertinnen und Experten bestehenden internationalen Gremium wird regelmäßig geprüft, ob die Staaten die VN-Kinderrechtskonvention auch tatsächlich in die Wirklichkeit umsetzen.

Konvention: Das Wort leitet sich vom lateinischen "conventio" ab und bedeutet "Übereinkunft" oder "Zusammenkunft".

Partizipation: Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, sich mit ihren Ansichten und ihrer Meinung bei Dingen, die sie betreffen, einzubringen.

Ratifikation: Mit der Ratifikation der VN-Kinderrechtskonvention verpflichtet sich ein Staat, die Rechte der Kinder im eigenen Land in die Praxis umzusetzen.

Vereinte Nationen (VN oder UN): Zusammenschluss von fast allen Staaten der Welt (Vereinte Nationen), mit dem Ziel, den Frieden und die Zusammenarbeit aller Länder dieser Erde zu sichern.

Fakultativprotokoll: Mit Fakultativprotokollen werden die Bestimmungen der Kinderrechtskonvention erweitert.

Zu den zentralen Leitprinzipien der Kinderrechtskonvention zählen:

  • Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
  • Vorrangigkeit des Kindeswohls
  • Das Recht auf Leben und Entwicklung
  • Recht auf Beteiligung – Berücksichtigung des Kindeswillens

Dabei geht es um das Recht auf Gleichbehandlung aller Kinder, unabhängig von Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit oder Herkunft (Artikel 2). Die Kinderrechtskonvention verlangt, dass bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen (Artikel 3) und der Wille des Kindes entsprechend berücksichtigt werden soll.

Die Kinderrechtskonvention gilt in 196 Staaten der Welt und ist damit der erfolgreichste Völkerrechtsvertrag aller Zeiten.

Österreich hat die Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 ratifiziert und mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern im Jahr 2011 die wichtigsten Kinderrechte sogar in der Verfassung verankert. Damit sollen in Österreich die Kinderrechte eine noch stärkere Geltungskraft entfalten. Das Parlament und die Landtage als "Gesetzesmacher" müssen sich an diesem "Kinderrechte"-Verfassungsgesetz orientieren, ebenso die Gerichte und Behörden, wenn sie Entscheidungen treffen.

Österreich hat sich verpflichtet, dem VN-Kinderrechteausschuss Berichte über die Fortschritte der Umsetzung der Kinderrechtskonvention zur Prüfung vorzulegen.

Alle 5 Jahre informiert die Bundesregierung mit dem Staatenbericht den Kinderrechts-Ausschuss der Vereinten Nationen über den Stand der Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention und der beiden Fakultativprotokollen zur Kinderrechtskonvention betreffend "Kinderhandel, Kinderpornografie und Kinderprostitution" sowie betreffend "Kinder in bewaffneten Konflikten".

Im Jänner 2020 fand eine Prüfung des 5./6. Staatenberichts Österreichs über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch den VN-Kinderrechteausschuss statt. Der VN-Kinderrechteausschuss formulierte daraufhin eine Reihe von Empfehlungen (Abschließende Bemerkungen oder auch Concluding Observations) an Österreich wie die Umsetzung der Kinderrechtskonvention noch weiter vorangetrieben werden kann.

Berichte der Republik Österreich an die Vereinten Nationen und Abschließende Bemerkungen des VN-Kinderrechteausschusses (Kinderrechtspolitik, Bundeskanzleramt)