Allgemeine Bemerkungen des VN-Kinderrechteausschusses
Der Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen (VN) kann Allgemeine Bemerkungen (General Comments) verfassen und beschließen. Mit diesen Allgemeinen Bemerkungen wird die Bedeutung der Konvention für bestimmte Lebensbereiche von Kindern oder auch einzelne Artikel der Kinderrechtskonvention vom Ausschuss näher erklärt.
Die Allgemeinen Bemerkungen des Kinderrechteausschusses wurden von der Monitoring-Stelle VN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und dem BAG Kinderinteressen e.V. auf Deutsch übersetzt und sind auf der Website Kinderrechtekommentare abrufbar.