Fakultativprotokolle
Mit den folgenden Fakultativprotokollen wurden die Bestimmungen der VN-Kinderrechtskonvention erweitert:
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Im Jahr 2000 wurde ein Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention zum Problem der "Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten" beschlossen. In diesem Fakultativprotokoll geht es darum, dass Kinder niemals in einem Krieg als Soldaten eingesetzt werden dürfen.
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Im zweiten Fakultativprotokoll betreffend den "Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie" geht es darum, dass Kinder weltweit mit allen Mitteln vor der Ausbeutung durch "Kinderhandel", "Kinderprostitution" und "Kinderpornografie" geschützt und solche Verbrechen streng bestraft werden müssen.
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Mit dem jüngsten Fakultativprotokoll zur Möglichkeit einer "Individualbeschwerde" sollen sich Kinder, wenn ihre Rechte verletzt worden sind, an den Kinderrechteausschuss mit Sitz in Genf um Abhilfe wenden können. Eine solche Beschwerdemöglichkeit gibt es nur, wenn ein Kind in seinem Land – beispielsweise von den dafür zuständigen Gerichten – nicht ausreichend vor Verletzungen seiner Rechte geschützt wird.