Förderungen
Das Bundeskanzleramt fördert Projekte zur Bewusstseinsbildung von Kindern und Erwachsenen zu Kinderrechten
Gefördert werden
- Veranstaltungen, Informationsformate und Informationsmaterialien zu allen oder einzelnen Kinderrechten
- Fortbildungsveranstaltungen zu Kinderrechten, in denen die Inhalte von Kinderrechten und deren Umsetzung vermittelt werden
- Projekte, die das Recht von Kindern auf Partizipation fördern
- Projekte, die der Förderung einer kindgerechten und kinderfreundlichen Gesellschaft dienen
- Projekte, die den folgenden Aufgaben des Kinderrechte-Boards, im Sinne des § 2 der Geschäftsordnung des Kinderrechte-Boards dienen:
- Erstellung von Berichten zu kinderrechtlich relevanten Themenbereichen
- Erarbeitung und Erstellung von Statistiken und Daten, die für die Umsetzung der VN-Kinderrechtskonvention in Österreich relevant sind
- Projekte zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für eine kindergerechte und kinderfreundliche Gesellschaft.
Die Förderungshöhe beträgt mindestens 2.500 Euro und höchstens 50.000 Euro pro Förderungsprojekt und Jahr.
Antragstellung und weiterführende Informationen
Der Förderungsantrag kann ausschließlich online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur eingebracht werden.