Gesetzliches Gewaltverbot
Zur Einführung des Gewaltverbots an Kindern in Österreich
Im selben Jahr, in dem die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) das Übereinkommen über die Rechte des Kindes annahm, wurde in Österreich das Gewaltverbot in der Erziehung gesetzlich verankert.
Ebenfalls im Jahr 1989 führte Österreich die Kinder- und Jugendanwaltschaft ein.
Siehe dazu: Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes und Kinder und Jugendanwaltschaften in den Bundesländern.
Österreich war nach Schweden, Finnland und Norwegen das vierte Land weltweit, in dem "die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides" für unzulässig erklärt wurde (1989).
Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung von zentralen Prinzipien der Kinderrechtskonvention durch das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (2011) – vor allem der Vorrangigkeit des Kindeswohls und des Rechtes des Kindes auf gewaltfreie Erziehung – hat Österreich einen weiteren entscheidenden Schritt zum Schutz von Kindern vor jeder Form körperlicher oder seelischer Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des Schutzes vor sexuellem Missbrauch unternommen.
Der Kinderarzt und unermüdliche Verfechter der gewaltlosen Kindererziehung, Univ.-Prof. Dr. Hans Czermak war mit seinem Buch mit dem Titel "Die gesunde Ohrfeige macht krank", das er gemeinsam mit dem Arzt und Psychotherapeuten Dr. Günter Pernhaupt geschrieben hat, ein entscheidender Wegbereiter für das gesetzliche Verbot körperlicher Bestrafung in Österreich.