Artikel 6 Leben, Überleben und Entwicklung

Jedes Kind hat ein Recht auf Leben und darauf, sich bestmöglich zu entwickeln.

Artikel 6 der Konvention

  1. Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein angeborenes Recht auf Leben hat.
  2. Die Vertragsstaaten gewährleisten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes.

Was bedeutet das?

Recht auf Leben

Jedes Kind hat ein Recht auf Leben. Der Staat muss das Recht auf Leben, Überleben und bestmögliche Entwicklung des Kindes und Entfaltung entsprechend seiner oder ihrer Talente sicherstellen.

Sicherung von Entwicklungschancen

Die Kinderrechtekonvention verpflichtet den Staat dafür zu sorgen, dass jedes Kind bestmögliche Entwicklungschancen hat.