Artikel 7 Name und Nationalität

Du hast das Recht auf einen Namen und auf eine Geburtsurkunde. Du sollst deine Eltern kennen und wenn möglich von ihnen betreut werden.
 

Artikel 7 der Konvention

  1. Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
  2. Die Vertragsstaaten stellen die Verwirklichung dieser Rechte im Einklang mit ihrem innerstaatlichen Recht und mit ihren Verpflichtungen aufgrund der einschlägigen internationalen Übereinkünfte in diesem Bereich sicher, insbesondere für den Fall, dass das Kind sonst staatenlos wäre.

Was bedeutet das?

Recht auf einen Namen, eine Staatsangehörigkeit und auf beide Eltern

Jedes Kind hat das Recht, dass seine Geburt in ein Register eingetragen wird. Ein Kind hat auch das Recht auf einen Namen und eine Staatsbürgerschaft. Jedes Kind hat selbstverständlich auch das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen verantwortungsvoll betreut zu werden.