Artikel 42 Bekanntmachung der Kinderrechte
Dein Staat hat sich verpflichtet, die Kinderrechtekonvention bekannt zu machen, damit alle Kinder und Erwachsenen die Kinderrechte kennen.
Artikel 42 der Konvention
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze und Bestimmungen dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen.
Was bedeutet das?
Staaten informieren über Kinderrechte
Die Staaten sind verpflichtet, die Kinderrechte-Konvention sowohl unter Kindern und Jugendlichen als auch unter Eltern bekannt zu machen.