Artikel 39 Genesung und Reintegration

Bist du Opfer von Gewalt, Ausbeutung, Vernachlässigung oder einem bewaffneten Konflikt geworden, hast du ein Recht auf Hilfe, damit es dir wieder besser geht.
 

Artikel 39 der Konvention

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung eines Kindes zu fördern, das Opfer irgendeiner Form von Vernachlässigung, Ausbeutung oder Misshandlung, der Folter oder einer anderen Form grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe oder aber bewaffneter Konflikte geworden ist. Die Genesung und Wiedereingliederung müssen in einer Umgebung stattfinden, die der Gesundheit, der Selbstachtung und der Würde des Kindes förderlich ist.

Was bedeutet das?

Schutz bei bewaffneten Konflikten

Staaten müssen bei bewaffneten Konflikten die Regeln des Völkerrechts einhalten, die Kinder und Jugendliche betreffen. Wer unter 15 Jahre alt ist, darf weder an Feindseligkeiten teilnehmen noch in die Streitkräfte eingezogen werden. Der Staat hat die Pflicht, Kinder und Jugendliche, die von einem bewaffneten Konflikt betroffen sind, zu schützen und zu betreuen.