Artikel 40 Schutz im Strafrecht

Solltest du vor Gericht müssen, hast du ein Recht auf ein faires Verfahren. Dein Staat soll durch eigene Jugendgerichte sicherstellen, dass die Rechte von Kindern berücksichtigt werden und dir außerdem helfen, nach einem Verstoß gegen Gesetze, wieder ein Teil des gemeinschaftlichen Lebens wirst.

Artikel 40 der Konvention

  1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes an, das der Verletzung der Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt oder überführt wird, in einer Weise behandelt zu werden, die das Gefühl des Kindes für die eigene Würde und den eigenen Wert fördert, seine Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten anderer stärkt und das Alter des Kindes sowie die Notwendigkeit berücksichtigt, seine soziale Wiedereingliederung sowie die Übernahme einer konstruktiven Rolle in der Gesellschaft durch das Kind zu fördern.
  2.  Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen internationaler Übereinkünfte sicher,
    1. dass kein Kind wegen Handlungen oder Unterlassungen, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem Recht oder Völkerrecht nicht verboten waren, der Verletzung der Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt oder überführt wird;
    2. dass jedes Kind, das einer Verletzung der Strafgesetze verdächtigt oder beschuldigt wird, Anspruch auf folgende Mindestgarantien hat:
      1. zum gesetzlichen Nachweis der Schuld als unschuldig zu gelten,
      2. unverzüglich und unmittelbar über die gegen das Kind erhobenen Beschuldigungen unterrichtet zu werden, gegebenenfalls durch seine Eltern oder seinen Vormund, und einen rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand zur Vorbereitung und Wahrnehmung seiner Verteidigung zu erhalten;
      3. seine Sache unverzüglich durch eine zuständige Behörde oder ein zuständiges Gericht, die unabhängig und unparteiisch sind, in einem fairen Verfahren entsprechend dem Gesetz entscheiden zu lassen, und zwar in Anwesenheit eines rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistands sowie – sofern dies nicht insbesondere in Anbetracht des Alters oder
      4. der Lage des Kindes als seinem Wohl widersprechend angesehen wird – in Anwesenheit seiner Eltern oder seines Vormunds;
      5. nicht gezwungen zu werden, als Zeuge auszusagen oder sich schuldig zu bekennen, sowie die Belastungszeugen zu befragen oder befragen zu lassen und das Erscheinen und die Vernehmung der Entlastungszeugen unter gleichen Bedingungen zu erwirken,
      6. wenn es einer Verletzung der Strafgesetze überführt ist, diese Entscheidung und alle als Folge davon verhängten Maßnahmen durch eine zuständige übergeordnete Behörde oder ein zuständiges höheres Gericht, die unabhängig und unparteiisch sind, entsprechend dem Gesetz nachprüfen zu lassen,
      7. die unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers zu verlangen, wenn das Kind die Verhandlungssprache nicht versteht oder spricht,
      8. sein Privatleben in allen Verfahrensabschnitten voll geachtet zu sehen.
  3. Vertragsstaaten bemühen sich, den Erlass von Gesetzen sowie die Schaffung von Verfahren, Behörden und Einrichtungen zu fördern, die besonders für Kinder, die einer Verletzung der Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt oder überführt werden, gelten oder zuständig sind; insbesondere
    1. legen sie ein Mindestalter fest, das ein Kind erreicht haben muss, um als strafmündig angesehen zu werden,
    2. treffen sie, soweit dies angemessen und wünschenswert ist, Maßnahmen, um den Fall ohne ein gerichtliches Verfahren zu regeln, wobei jedoch die Menschenrechte und die Rechtsgarantien uneingeschränkt beachtet werden müssen.
  4. Um sicherzustellen, dass Kinder in einer Weise behandelt werden, die ihrem Wohl dienlich ist und ihren Umständen sowie der Straftat entspricht, muss eine Vielzahl von Vorkehrungen zur Verfügung stehen, wie Anordnungen über Betreuung, Anleitung und Aufsicht, wie Beratung, Entlassung auf Bewährung, Aufnahme in eine Pflegefamilie, Bildungs- und Berufsbildungsprogramme und andere Alternativen zur Heimerziehung.

Was bedeutet das?

Recht auf eines faires Verfahren vor Gericht

Wenn Kinder und Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, müssen sie altersgerecht behandelt werden. Ziel ist es, dass sie wieder eine konstruktive Rolle in der Gesellschaft spielen.

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf ein faires Verfahren vor Gericht. Sie gelten als unschuldig, bis ihnen ihre Schuld nachgewiesen wurde. Sie erhalten einen rechtlichen bzw. anderen geeigneten Beistand zur Verteidigung ihrer Rechte.

Der Staat soll sich auch um eigene Standards für die Jugendstrafrechtspflege und ein eigenes Jugendstrafrecht bemühen. Auf gerichtliche Verfahren und eine Einweisung z. B. in ein Heim soll – wo immer das möglich ist – verzichtet werden. Damit soll Jugendlichen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtert werden.