Artikel 37 Schutz von Kindern in Haft

Du darfst nicht gefoltert und nicht grausam, unmenschlich oder erniedrigend bestraft werden. Eine Gefängnisstrafe soll bei Kindern so weit wie möglich vermieden werden und außerdem so kurz wie möglich sein. Wenn Kinder in Haft sind, müssen sie kindgerecht behandelt werden und sofort Zugang zu einem Anwalt haben. Sie müssen Kontakt zu ihren Eltern haben können.

Artikel 37 der Konvention

Die Vertragsstaaten stellen sicher,

  1. dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen wird. Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden;
  2. dass keinem Kind die Freiheit rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird. Festnahme, Freiheitsentziehung oder Freiheitsstrafe darf bei einem Kind im Einklang mit dem Gesetz nur als letztes Mittel und für die kürzeste angemessene Zeit angewendet werden;
  3. dass jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, menschlich und mit Achtung vor der dem Menschen innewohnenden Würde und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Personen seines Alters behandelt wird. Insbesondere ist jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, von Erwachsenen zu trennen, sofern nicht ein anderes Vorgehen als dem Wohl des Kindes dienlich erachtet wird; jedes Kind hat das Recht, mit seiner Familie durch Briefwechsel und Besuche in Verbindung zu bleiben, sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen;
  4. dass jedes Kind, dem die Freiheit entzogen ist, das Recht auf umgehenden Zugang zu einem rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand und das Recht hat, die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung bei einem Gericht oder einer anderen zuständigen, unabhängigen und unparteiischen Behörde anzufechten, sowie das Recht auf alsbaldige Entscheidung in einem solchen Verfahren.

Was bedeutet das?

Verbot von Folter und Todesstrafe

Es ist eine zentrale Verpflichtung eines jeden Staates, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche niemals Folter, grausame Formen von Bestrafung oder unmenschliche, erniedrigende Behandlung erleiden müssen.

Für Straftaten, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begangen worden sind, soll – so die Kinderrechtekonvention – weltweit keine Todesstrafe und ebenso wenig eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Chance auf vorzeitige Entlassung verhängt werden.

Die Todesstrafe ist in 106 Staaten weltweit – so auch in Österreich – vollständig abgeschafft.

Acht Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärrecht vor. 28 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft. Somit wenden momentan insgesamt 142 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an. 56 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest.

Quelle: www.amnesty-todesstrafe.de