Artikel 34 Schutz vor sexuellem Missbrauch
Du hast das Recht darauf, dass dich der Staat vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch in jeglicher Form schützt.
Artikel 34 der Konvention
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, dass Kinder
- zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
- für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;
- für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden.
Was bedeutet das?
Missbrauch
Die staatlichen Stellen, wie Polizei, die Gerichte und Kinderschutzeinrichtungen haben die Verantwortung und die Pflicht, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um Kinder vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu schützen. Das gilt in besonderem Maß auch im Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen durch Prostitution und Kinderpornografie.