Artikel 35 Verhinderung von Kinderhandel
Du hast das Recht darauf, dass der Staat alles tut, um zu verhindern, dass du entführt oder verkauft wirst und Opfer von Kinderhandel wirst.
Artikel 35 der Konvention
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Entführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern.
Was bedeutet das?
Schutz vor Kinderhandel und Entführung
Der Staat muss durch geeignete Maßnahmen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Entführung, Verschleppung und den Handel mit Kindern und Jugendlichen verhindern.