Artikel 33 Schutz vor Suchtmitteln

Der Staat muss dich vor Drogen und Drogenhandel schützen.

Artikel 33 der Konvention

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen einschließlich Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um Kinder vor dem unerlaubten Gebrauch von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen im Sinne der diesbezüglichen internationalen Übereinkünfte zu schützen und den Einsatz von Kindern bei der unerlaubten Herstellung dieser Stoffe und beim unerlaubten Verkehr mit diesen Stoffen zu verhindern.

Was bedeutet das?

Schutz vor Drogenmissbrauch

Kinder und Jugendliche müssen vor dem Konsum von Drogen und Suchtstoffen geschützt werden. Es ist außerdem mit allen Mitteln dafür zu sorgen, dass Kinder oder Jugendliche nicht von Drogendealern in die illegale Herstellung und den illegalen Handel von Drogen hineingezogen werden.