Artikel 31 Freizeit, Spiel. Kultur, Kunst

Du hast ein Recht darauf, zu spielen und dich auszuruhen. Du hast ein Recht auf Freizeit und darauf, am künstlerischen und kulturellen Leben teilzunehmen und dich daran zu beteiligen.

Artikel 31 der Konvention

  1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
  2. Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.

Was bedeutet das?

Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel

Kinder und Jugendliche haben auch ein Recht auf Ruhe, Freizeit, auf Spielen und auf die Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. Dazu sollen vom Staat entsprechende Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung von Kindern geschaffen werden.

Ruhe und Erholung kann aber auch bedeuten, dass das Handy für einige Zeit ausgeschaltet oder eine längere Pause von einem Computerspiel eingelegt wird und stattdessen die Füße vertreten werden.