Artikel 30 Schutz von Minderheiten
Du darfst deine eigene Kultur pflegen, deine Religion ausleben und deine Sprache sprechen, auch wenn diese anders ist, als die der Mehrheit der Menschen in deinem Land. Der Staat muss Kinder, die Teil von Minderheiten oder einer Urbevölkerung sind, hierbei besonders schützen.
Artikel 30 der Konvention
In Staaten, in denen es ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten oder Ureinwohner gibt, darf einem Kind, das einer solchen Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, nicht das Recht vorenthalten werden, in Gemeinschaft mit anderen Angehörigen seiner Gruppe seine eigene Kultur zu pflegen, sich zu seiner eigenen Religion zu bekennen und sie auszuüben oder seine eigene Sprache zu verwenden.
Was bedeutet es?
Minderheiten schützen
In Staaten, in denen es Minderheiten oder eine Urbevölkerung gibt, haben die Kinder dieser Bevölkerungsgruppen das Recht, ihre eigene Kultur zu pflegen, sich zu ihrer eigenen Religion zu bekennen, diese auszuüben und ihre eigene Sprache zu sprechen. Diese Rechte dürfen Kindern von Minderheiten nicht vorenthalten werden.