Artikel 3 Wohl des Kindes

Bei allen Entscheidungen, die dich betreffen, sollen Erwachsene zuerst daran denken, was das Beste für dich ist. Einrichtungen für Kinder müssen ihrem Wohl dienen.

Artikel 3 der Konvention

  1. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.
  2. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, dem Kind unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten seiner Eltern, seines Vormunds oder anderer für das Kind gesetzlich verantwortlicher Personen den Schutz und die Fürsorge zu gewährleisten, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind; zu diesem Zweck treffen sie alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen.
  3. Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass die für die Fürsorge für das Kind oder dessen Schutz verantwortlichen Institutionen, Dienste und Einrichtungen den von den zuständigen Behörden festgelegten Normen entsprechen, insbesondere im Bereich der Sicherheit und der Gesundheit sowie hinsichtlich der Zahl und der fachlichen Eignung des Personals und des Bestehens einer ausreichenden Aufsicht.

Was bedeutet das?

Das Wohl des Kindes hat Vorrang!

Der Grundsatz vom Vorrang des Kindeswohls ist besonders wichtig: Denn immer dann, wenn es um Dinge geht, die Kinder betreffen, muss immer genau bedacht werden, was für das Kind am besten ist ("Kindeswohl").

Diesen Grundsatz müssen alle in Frage kommenden Personen beachten und auch danach handeln: Eltern, Verwandte, Betreuungspersonen, Lehrerinnen und Lehrer, Polizei, Richterinnen und Richter und auch sonstige Inhaber von staatlichen Funktionen. 

Wenn sich die Eltern oder Verwandten nicht – oder nicht ausreichend – um das Kind kümmern können, dann ist vom Staat dafür zu sorgen, dass das Kind geschützt wird und sich bestmöglich entwickeln kann. Deshalb muss vom Staat auch sichergestellt werden, dass geeignete Betreuungseinrichtungen mit gut ausgebildeten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern für das beste Wohl des Kindes sorgen.