Artikel 4 Verwirklichung der Kinderrechte

Dein Staat muss alles tun, was er kann, um sicherzugehen, dass deine Rechte umgesetzt werden. Außerdem soll er mit anderen Staaten zusammenarbeiten, damit die Rechte aller Kinder weltweit verwirklicht werden.

Artikel 4 der Konvention

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen die Vertragsstaaten derartige Maßnahmen unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit.

Was bedeutet das?

Der Staat muss dafür Sorge tragen, dass die Kinderrechte beachtet werden

Der Staat muss nach allen Möglichkeiten, wie zum Beispiel mit Gesetzen, in denen Kinderrechte festgeschrieben werden, durch Informationen an Eltern oder durch die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Fach "Kinderrechte", dafür sorgen, dass die Kinderrechte auch im Alltagsleben von Kindern und Jugendlichen umgesetzt werden.