Artikel 29 Bestmögliche Bildung
Das Ziel von Bildung ist nicht nur, dass du viel neues Wissen erhältst, sondern auch, dass du deine Persönlichkeit, Talente und Fähigkeiten entwickeln kannst. Du sollst auf ein aktives Erwachsenenleben vorbereitet werden, andere Menschen und ihre Rechte achten, deine eigene und fremde Kulturen kennenlernen und verstehen, wie du deine natürliche Umwelt schützen kannst.
Artikel 29 der Konvention
- Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,
- die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;
- dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln;
- dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;
- das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten;
- dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.
- Dieser Artikel und Artikel 28 dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigen, Bildungseinrichtungen zu gründen und zu führen, sofern die in Absatz 1 festgelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den von dem Staat gegebenenfalls festgelegten Mindestnormen entspricht.
Was bedeutet das?
Klare Bildungsziele
Der Staat soll folgende Bildungsziele verfolgen:
- Entfaltung der Persönlichkeit, der Talente und der geistigen und körperlichen Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen
- Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen auf ein aktives Erwachsenenleben
- Achtung der grundlegenden Menschenrechte
- Förderung der eigenen kulturellen Identität, ihrer Sprache, der kulturellen Werte, der Werte des eigenen Landes und anderer Länder
- Förderung der Achtung der natürlichen Umwelt