Artikel 28 Zugang zu Bildung
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, egal ob du ein Junge oder Mädchen bist. Der Besuch der Grundschule soll verpflichtend und kostenlos sein. Danach sollst du die Möglichkeit haben, weiter zur Schule zu gehen oder einen Beruf zu lernen. In der Schule darfst du nicht schlecht behandelt werden.
Artikel 28 der Konvention
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere
- den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
- die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
- allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeignete Mitteln ermöglichen;
- Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen;
- Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.
- Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.
- Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
Was bedeutet das?
Recht auf Bildung
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung. Mädchen und Buben haben gleichermaßen ein Recht auf Bildung – das nennt sich Chancengleichheit! Der Besuch der Grundschule muss verpflichtend und unentgeltlich sein. Weitere allgemeine und berufsbezogene Bildung muss vom Staat so gut wie möglich gefördert und allen Kindern unabhängig von der sozialen Herkunft der Eltern zugänglich gemacht werden.
Der regelmäßige Schulbesuch sollte eine Selbstverständlichkeit im Leben jedes Kindes sein!
Wenn Lehrpersonen für Ruhe und Ordnung im Schulunterricht – also für Schuldisziplin – sorgen, dürfen dabei keine Methoden angewendet werden, durch welche die Menschenwürde der Schülerinnen und Schüler verletzt wird.
Friedensnobelpreis stärkt Rechte der Kinder
Es war eine Sternstunde für die Rechte der Kinder, als am 10. Oktober 2014 der Friedensnobelpreis an die damals erst 17-jährige Malala Yousafzai verliehen wurde. Die pakistanische Kinderrechte-Aktivistin hat sich bereits im jungen Alter mit großem Mut gegen die Unterdrückung und Ausbeutung von Kindern in ihrem Heimatland eingesetzt. Seit ihrem elften Lebensjahr berichtete sie in ihrem Blog-Tagebuch über Gewalttaten der pakistanischen Taliban. Diese Terrororganisation wollte Mädchen den Schulbesuch, das Musikhören, Tanzen und das unverschleierte Betreten öffentlicher Plätze verbieten. Als Malala Yousafzai trotzdem gemeinsam mit anderen Mädchen die Schule besuchte, wurde auf sie von einem Taliban-Terroristen geschossen und durch Schüsse in Kopf und Hals schwer verletzt. Nach ihrer Wiedergenesung setzte sie ihren Kampf für gleiche Bildungschancen für Mädchen in ihrer Heimat fort.