Artikel 19 Schutz vor Gewalt
Du darfst nicht verletzt werden, egal ob körperlich oder seelisch. Du darfst nicht vernachlässigt werden und auch nicht missbraucht. Der Staat muss dich davor schützen.
Artikel 19 der Konvention
- Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
- Diese Schutzmaßnahmen sollen je nach den Gegebenheiten wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen enthalten, die dem Kind und denen, die es betreuen, die erforderliche Unterstützung gewähren und andere Formen der Vorbeugung vorsehen sowie Maßnahmen zur Aufdeckung, Meldung, Weiterverweisung, Untersuchung, Behandlung und Nachbetreuung in den in Absatz 1 beschriebenen Fällen schlechter Behandlung von Kindern und gegebenenfalls für das Einschreiten der Gerichte.
Was bedeutet das?
Schutz vor Gewalt und Misshandlung
Niemand darf einem Kind körperliche Gewalt antun oder seelisches Leid zufügen.
Der Staat hat durch Gesetze, die Zusammenarbeit aller Stellen und durch Sozialprogramme sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche vor jeder Form von Gewalt, Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung oder Ausbeutung geschützt werden.
Geschichte
In Schweden hatte die Kinderbuchautorin Astrid Lindgren schon vor einem halben Jahrhundert gegen Gewalt, die Prügelstrafe und gegen unterdrückende Erziehungsmethoden angekämpft.
In Österreich hat der Kinderarzt Hans Czermak zur selben Zeit mit seinem Buch "Die gesunde Ohrfeige macht krank" unermüdlich für das Ziel einer gewaltfreien Kindheit gekämpft, bis im Jahr 1989 ein Gesetz beschlossen wurde, mit dem "die Anwendung von Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides" gegenüber einem Kind endgültig für unzulässig erklärt wurde.
Österreich hat sich den Kampf gegen Gewalt gegen Kinder zur Aufgabe gemacht – im eigenen Land, in Europa und auf der ganzen Welt. Österreich setzt sich mit anderen europäischen Ländern dafür ein, dass Europa zur ersten gewaltfreien Zone der Welt wird.