Artikel 18 Verantwortung der Eltern

Beide deine Eltern sind für deine Erziehung verantwortlich. Sie müssen sich darum kümmern, dass es dir so gut wie möglich geht. Der Staat soll deine Eltern bei der Betreuung aber auch unterstützen, zum Beispiel durch Kindergärten oder andere Angebote.
 

Artikel 18 der Konvention

  1. Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.
  2. Zur Gewährleistung und Förderung der in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte unterstützen die Vertragsstaaten die Eltern und den Vormund in angemessener Weise bei der Erfüllung ihrer Aufgabe, das Kind zu erziehen, und sorgen für den Ausbau von Institutionen, Einrichtungen und Diensten für die Betreuung von Kindern.
  3. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Kinder berufstätiger Eltern das Recht haben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungsdienste und -einrichtungen zu nutzen.

Was bedeutet das?

Unterstützung der Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder

Die Verantwortung für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen liegt gleichteilig bei beiden Elternteilen. Der Staat soll die Eltern in ihrer elterlichen Verantwortung unterstützen, etwa durch Informationen und Beratungsangebote ebenso wie durch Bereitstellung guter Kinderbetreuungseinrichtungen. Im Mittelpunkt aller Überlegungen zu all diesen Fragen muss immer das Wohl des Kindes stehen.