Artikel 15 Gruppen bilden und beitreten

Du darfst dich mit anderen in Organisationen oder Vereinen zusammenschließen. Ihr dürft euch auch friedlich versammeln, egal ob für Sport, Freizeitaktivitäten oder um euch für etwas einzusetzen, dass euch wichtig ist. Dabei dürft ihr aber die Rechte anderer nicht verletzen.
 

Artikel 14 der Konvention

  1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes an, sich frei mit anderen zusammenzuschließen und sich friedlich zu versammeln.
  2. Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), zum Schutz der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.

Was bedeutet das?

Gemeinsam mehr erreichen

Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in Vereinen, in Freizeit-, Sport-, Kinder- oder Jugendorganisationen zusammenzuschließen, um gemeinsame Unternehmungen zu machen oder um für eine gute Sache einzutreten.

Aber aufgepasst: Keine Gruppe darf dabei die Rechte von anderen Gruppen verletzen.