Artikel 16 Schutz der Privatsphäre

Jedes Kind hat das Recht auf Privatsphäre. Niemand darf zum Beispiel ohne Grund deine Briefe oder Handynachrichten lesen oder dein Zimmer durchsuchen. Außerdem darf dich niemand beleidigen oder deinen Ruf oder deine Ehre verletzen.

Artikel 16 der Konvention

  1. Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
  2. Das Kind hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Was bedeutet das?

Die Privatsphäre auch von Kindern muss gesichert werden

Kinder und Jugendliche müssen vor willkürlichen und unrechtmäßigen Eingriffen in ihr Privatleben geschützt werden. Die Privatsphäre umfasst die Familie, die Wohnung und die von Kindern und Jugendlichen verwendeten Kommunikationsmittel (Briefgeheimnis, E-Mail, Handy-Nachrichten, Computer).

Der Ruf und die Ehre von Kindern und Jugendlichen sind ebenfalls geschützt und dürfen deshalb auf keinen Fall beeinträchtigt werden.