Artikel 14 Gedanken- und Religionsfreiheit

Die Staaten achten darauf, dass jedes Kind frei denken, glauben und seine Religion wählen darf. Deine Eltern sollen dich dabei unterstützen, dass du dieses Recht ausüben kannst.

Artikel 14 der Konvention

  1. Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
  2. Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
  3. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.

Was bedeutet das?

Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.

Der Staat achtet das Recht und die Pflicht der Eltern, das Kind bei der Ausübung dieser Rechte anzuleiten.