Artikel 13 Freie Meinung und Information
Möchtest du etwas wissen, hast du das Recht dir Informationen zu beschaffen und darfst diese auch mit anderen Personen teilen. Du darfst frei deine Meinung sagen, dabei darfst du aber nicht die Rechte anderer Menschen verletzen.
Artikel 13 der Konvention
- Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
- Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
- für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder
- für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sicherheit.
Was bedeutet das?
Recht auf eine freie Meinung und Recht auf Informationen
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, ihre eigene Meinung frei zu äußern und sich auf verschiedenen Wegen Informationen zu beschaffen und diese mit anderen Kindern zu teilen.
Aber aufgepasst: Niemand darf dabei die Rechte von anderen Menschen verletzen, zum Beispiel durch Posten oder Versenden von bösartigen, ehrverletzenden oder kränkenden Nachrichten oder privater Fotos in den "Sozialen Medien" wie WhatsApp, Instagram, Facebook usw.). Weder Kinder noch Jugendliche oder Eltern dürfen das tun.