Artikel 11 Schutz vor Entführung

Du darfst nicht in ein anderes Land gebracht werden, wenn dies gegen die Gesetze verstößt. Dein Staat muss dich davor schützen und mit anderen Staaten zusammenarbeiten.

Artikel 11 der Konvention

  1. Die Vertragsstaaten treffen Maßnahmen, um das rechtswidrige Verbringen von Kindern ins Ausland und ihre rechtswidrige Nichtrückgabe zu bekämpfen.
  2. Zu diesem Zweck fördern die Vertragsstaaten den Abschluss zwei- oder mehrseitiger Übereinkünfte oder den Beitritt zu bestehenden Übereinkünften.

Was bedeutet das?

Schutz vor Entführung

Der Staat muss alle in seiner Macht stehenden Mittel ergreifen, damit kein Kind gegen das Gesetz ins Ausland entführt wird. Der Staat muss auch aktiv werden, wenn Kinder ihren Eltern entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht zurückgegeben werden.