Artikel 22 Rechte geflüchteter Kinder

Besonders gut geschützt und unterstützt musst du werden, wenn du entweder alleine oder mit deiner Familie vor Krieg oder Verfolgung aus deinem Heimatland geflüchtet bist. Der Staat muss dann dafür sorgen, dass du mit deiner Familie vereint wirst oder wenn das nicht möglich ist, sich jemand anderes gut um dich kümmert.

Artikel 22 der Konvention

  1. Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Vertragspartner angehören, festgelegt sind, und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.
  2. Zu diesem Zweck wirken die Vertragsstaaten in der ihnen angemessen erscheinenden Weise bei allen Bemühungen mit, welche die Vereinten Nationen und andere zuständige zwischenstaatliche oder nichtstaatliche Organisationen, die mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, unternehmen, um ein solches Kind zu schützen, um ihm zu helfen und um die Eltern oder andere Familienangehörige ausfindig zu machen mit dem Ziel, die für eine Familienzusammenführung notwendigen Informationen zu erlangen. 
    Können die Eltern oder andere Familienangehörige nicht ausfindig gemacht werden, so ist dem Kind im Einklang mit den in diesem Übereinkommen enthaltenen Grundsätzen derselbe Schutz zu gewähren wie jedem anderen Kind, das aus irgendeinem Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist.

Was bedeutet das?

Flüchtlingskinder schützen und ihnen helfen

Wenn ein Kind entweder allein oder gemeinsam mit seinen Eltern vor Krieg oder Verfolgung in seiner Heimat geflüchtet ist und in Österreich Zuflucht sucht, ist der Staat verpflichtet, das Kind zu schützen und zu unterstützen.

Hat ein Flüchtlingskind auf seiner Flucht seine Eltern verloren, muss der Staat die Bemühungen der Vereinten Nationen und anderer Organisationen bei der Suche nach seinen Eltern oder anderen Familienangehörigen unterstützen.