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Ressourcen aus dem Familienlastenausgleichsfonds

Gemäß COFOG (Classification of Functions of Government) gab der österreichische Staat im Jahr 2018 für den Aufgabenbereich Familien und Kinder (COFOG-Abteilung Soziale Sicherung – Gruppe 10.4) insgesamt 8,142 Mrd. Euro aus, was 4,34% der Staatsausgaben bzw. 2,11% des Bruttoinlandsprodukts entsprach (Quelle: Statistik Austria).

Die bedeutendsten Instrumente der Familienförderung in Österreich sind die Leistungen des Familienlastenausgleichfonds (FLAF). Dieser Fonds wurde durch das BGBl. Nr. 376/1967 gegründet, um den Mehraufwand für Familien durch Kinder teilweise auszugleichen. Die Angelegenheiten des Familienlastenausgleichs zählen zu den Aufgaben des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend. Der Fonds wird vom Finanzministerium verwaltet.

Insgesamt wurden im FLAF 2018 rund 7,1 Mrd. Euro aufgewendet, wobei fast die Hälfte davon (3,5 Mrd. Euro oder 49,6%) auf die Finanzierung der Familienbeihilfen entfiel. Ein Drittel (2,3 Mrd. Euro oder 33,0%) wurde für weitere Geld- und Sachleistungen, wie Unterhaltsvorschüsse, Familienberatung, Familienhärteausgleich, Familienhospiz-Härteausgleich, Fahrtenbeihilfen und Freifahrten für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrlinge und die Schulbuchaktion bzw. Überweisungen bereitgestellt. Die restlichen 1,2 Mrd. Euro (17,4%) wurden für das Kinderbetreuungsgeld (inkl. Geburtenbeihilfen, Mutter-Kind-Pass-Bonus und Kleinkindbeihilfe) aufgewendet.

Zusätzlich zu den kinderrelevanten Familienleistungen der öffentlichen Hand im Sinne von Zahlungen aus dem FLAF existieren auch Maßnahmen, welche der Familienförderung durch Steuerersparnisse dienen. In Summe wurden dadurch im Jahr 2015 rund 550 Mio. Euro an indirekter Förderung bewirkt. Dies entsprach einem Niveau von 7,9% der Ressourcen aus dem FLAF. Davon entfielen 210 Mio. Euro (38,2%) auf den Alleinverdienerabsetzbetrag und 120 Mio. Euro (21,8%) auf den Alleinerzieherabsetzbetrag. Jeweils 110 Mio. Euro (20,0%) wurden durch den Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht (Quelle: Zahlen des BMF).

Bezug zur Kinderrechtekonvention

Artikel 26 Kinderrechtekonvention normiert das Recht jedes Kindes auf Leistungen der sozialen Sicherheit einschließlich der Sozialversicherung. Die Vertragsstaaten verpflichten sich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die volle Verwirklichung dieses Rechts in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht sicherzustellen.

Entwicklung

Seit 1980 hat sich das Gesamtbudget des Familienlastenausgleichfonds (FLAF) von (umgerechnet) 2,1 Mrd. € auf 7,1 Mrd. € im Jahr 2018 mehr als verdreifacht. Seit dem Jahr 2000 (4,3 Mrd. €) war ein Zuwachs von 64,5% zu verzeichnen, welcher hinter dem nominellen Anstieg der Wirtschaftsleistung im selben Zeitraum (+80,6%) zurückblieb. Der Ressourcenanstieg für den FLAF lag jedoch deutlich über der Inflationsrate. Er betrug seit dem Jahr 2000, inflationsbereinigt, real rund ein Sechstel (16,8%). Der Sprung in den Zeitreihen im Jahr 2008 ist vermutlich auf die Abschaffung der sog. Selbstträgerschaft der Gebietskörperschaften bei der Leistung der Familienbeihilfen und auch auf die damit verbundenen Korrekturen zurückzuführen (siehe z.B. hier).

Die wichtigste Leistung des FLAF ist die Familienbeihilfe. Der größte Teil des Fonds wird dafür aufgewendet – allerdings bei sinkenden Anteilen: So lag dieser 1980 noch bei 79,1%, in den 1990er-Jahren durchschnittlich nur noch bei 64,1% und 2000-2009 bei 57,1%. Im Jahr 2012 entfiel erstmals weniger als die Hälfte der Mittel des FLAF auf die Familienbeihilfe; zuletzt (2018) waren es 49,6%. Seit dem Jahr 2000 stiegen die betragsmäßigen Ausgaben für die Familienbeihilfe zwar um 29,7% von 2,7 Mrd. € auf 3,5 Mrd. €; diese Steigerung liegt aber etwas unter der Inflationsrate, was hauptsächlich der sinkenden Zahl an Beihilfeempfänger geschuldet ist (siehe Hauptartikel Familienbeihilfe).

Da seit 1990 die Ausgabenanteile für Fahrtbeihilfen bzw. Freifahrten von 9,1% auf 6,1%, aber auch die für Schulbücher von 2,3% auf 1,5% gesunken sind, nahmen im selben Zeitraum die Anteile der übrigen beiden Aufwendungsarten stark zu: Die Position „Sonstiges“, die u.a. Härteausgleich, Familienberatungsstellen, Unterhaltsvorschüsse und Überweisungen umfasst, wuchs von 14,7% im Jahr 1990 mit starken Schwankungen auf 25,5% im Jahr 2018. Vor allem aber änderte sich der Anteil für Karenzgeld (ausgelaufen) bzw. Kinderbetreuungsgeld von 1,9% im Mittel der Jahre 1990-1999 grundlegend auf seither durchschnittlich 17,3% des FLAF (Genaueres hierzu im Hauptartikel Kinderbetreuungsgeld).

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